Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

1.1 Die Detektei Wunderli - SAO (Schweizerische Agenten Organisation) Erich Wunderli, Überlandstrasse 199c, 8600 Dübendorf ZH, nachfolgend «SAO» genannt, offeriert als Privatdetektei und Privatdetektivausbilder im Geschäftsbeziehungen - und Ermittlungsbereich ein breites Angebot an Produkten sowie einzelnen Dienstleistungen.

 

1.2 Die vorliegenden «Allgemeinen Geschäftsbedingungen», nachfolgend AGB genannt, regeln die Rechte und Pflichten im Verhältnis von der SAO zu ihren Kunden. Sie gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der SAO und Kunden, insbesondere für die Lieferung von Produkten und die Erbringung von Dienstleistungen, soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.

 

1.2.1 Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen: Die Detektei Wunderli (SAO) kann die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ändern. Über wesentliche Änderungen wird der Kunde informiert. Im Falle von Änderungen eines Vertragsbestandteils zum Nachteil des Kunden, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag innert 7 Tagen nach Zustellung der Benachrichtigung außerordentlich auf das Datum des Wirksamwerdens der neuen Vertragsbedingungen schriftlich zu kündigen.

 

1.2.2 Geschäftsbedingungen des Kunden kommen nur zur Anwendung, wenn und soweit sie von der SAO ausdrücklich und schriftlich oder per Klick auf „Kostenpflichtige bestellen“ im Online-Shop akzeptiert worden sind und mit den AGB von der SAO nicht im Widerspruch stehen.

 

1.2.3 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder ungültig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. In einem solchen Falle ist die ungültige Bestimmung in dem Sinne umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit ihr beabsichtigte Regelungszweck möglichst erreicht wird.

 

1.3 Alle Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen und rechtserheblichen Erklärungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

 

1.4 Grundsätzlich haben alle Aspiranten die Möglichkeit, in unserer Organisation, die Privatdetektivschule zu machen. Mindestvoraussetzung: Sie müssen psychisch, geistig und körperlich gesund sein. Bestehende Krankheiten oder Behinderungen wie z.B. Allergien müssen vor Antritt der Schule gemeldet werden, damit wir entsprechend entscheiden können, ob die Schule geeignet ist oder nicht.

 

1.4.1 Werden Erkrankungen oder Psychische Leiden erst während oder nach der Schulung von der SAO erkannt, so kann die SAO vom Schüler bzw. vom Schulabsolventen verlangt werden, dass der Betroffene vor Auftragsvergabe eine entsprechende Therapie abschließt, bis das Leiden behoben wurde. Dies gilt auch für Personen, die keine interne Schulausbildung bei uns gemacht haben, sondern über eine bestandene Aufnahmeprüfung aufgenommen wurden.

 

1.4.2 Im Strafregister dürfen Sie nicht verzeichnet sein (Ausgenommen davon: Delikte in Verbindung mit dem Straßenverkehrs Gesetz oder leichtere Delikte). Sie sind von Vorteil sportlich, bringen Interesse und Geduld mit. In der Schulbildung erwarten wir wenigstens einen Realabschluss oder mindestens Oberschule. Sprache: gute Deutschkenntnisse, mündlich und schriftlich. Ausländer werden mit A, B, und C-Bewilligung zugelassen.

 

1.5 Das Angebot auf diesem Portal und die Bestellung ist bindend auch ohne persönliche Unterschrift. Das Angebot ist mit exkl. 8.1% MWST angegeben und wird bei der Rechnung hinzuberechnet. Nach der Anmeldung bzw. Bestellung erhält der Besteller eine Vorkassenrechnung. Der Besteller ist nach der Bestellung verpflichtet, die bestellte Ware per Vorkasse mit EZ oder über PayPal oder bei Abholung zu bezahlen. Falls der Kunde nach der "kostenpflichtigen Bestellung" und nach dem Erhalt der Vorkassenrechnung nicht in der angegebenen Frist voraus bezahlt, muss mit kostenpflichtigen Mahnungen rechnen. Wird die Zahlungsfrist nicht eingehalten, wird automatisch das Mahnverfahren eingeleitet.

 

2.1 Bestellungen können ausschliesslich elektronisch im Webshop gemacht werden oder ausnahmsweise mit schriftlicher Anmeldung per Post.

 

2.2 Vertragsabschluss: Durch Anklicken des Buttons "Kostenpflichtige Bestellung absenden" geben Sie eine verbindliche und kostenpflichtige Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab, die gleichwertig wie eine Unterschrift ist. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung folgt unmittelbar (inkl. der Allgemeinen Geschäftsbedingungen) nach dem Absenden der Bestellung.

 

2.3 Die von der SAO angegebenen Liefertermine sind ohne anderslautende ausdrückliche schriftliche Zusicherung nur als Richtwerte zu betrachten. Die Angabe eines Liefertermins erfolgt nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr. Dies gilt insbesondere für den Fall von Lieferverzögerungen, z. B. infolge von Nachschubproblemen beim Hersteller. Sollte sich eine Lieferung über einen von der SAO schriftlich zugesicherten Liefertermin hinaus verzögern, so kann der Kunde nach Ablauf einer von ihm schriftlich anzusetzenden Zusatzfrist von mindestens drei Wochen die SAO in Verzug setzen und nach ungenutztem Ablauf einer angemessenen weiteren Nachfrist in der Folge von der betreffenden Bestellung zurücktreten. Weitergehende Ansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen.

 

2.5 Vom Kunden gewünschte Bestellungsänderungen oder -Annullierungen bedürfen einer schriftlichen, per Post eingeschriebene Abmachung/Kündigung mit der SAO. Kosten, die bereits entstanden sind, kann die SAO dem Kunden belasten. Die SAO ist zu Teillieferungen berechtigt. Bei Rückzahlungen ist die SAO zu Teilzahlungen/Ratenzahlungen (mindestens CHF 20.- pro Monat ohne Ratenzinsberechnung) berechtigt. Die Ratenhöhe wird von der SAO bzw. Detektei Wunderli festgelegt.

 

3.1 Wer bei den Mindestvoraussetzungen etwas verschweigt oder verfälscht, Krankheiten verschweigt oder Straftaten verschweigt, (Auszug aus dem Strafregister ist während der Schulzeit nicht nötig, kann aber jeder Zeit verlangt werden) was die Aufnahme in die Schule ermöglicht, wird bei Bekannt werden, von der Schule fristlos und ohne Entschädigung entlassen und es wird eine Konventionalstrafe von

CHF 3´000.-  fällig. Bereits eingezahlte Schulgelder werden nicht zurückerstattet.

 

4.1 «Produkte» sind von der SAO angebotene und vertriebene Lernmittel sowie Software und Schulungen.

 

5.1 Die Anmeldung gilt als Kaufvertrag für die theoretische Ausbildung zum Privatdetektiv. Der Materialwert der beiden Ordner mit über 700 A4-Seiten beträgt über CHF 3´980.-. Wer die Theorieprüfung absolviert hat, darf das Praktikum gratis besuchen, außer er hat das Praktikum gekündigt. Für Vorbereitung und Organisation des Praktikums werden CHF 1´010.- berechnet. Diese Kosten gelten nur als Berechnungsgrundlage und können für einzelne Schüler tiefer ausfallen.

 

5.2 Beim Abzahlungsvertrag von mehr als zwei Raten, gewähren wir eine 14-tägige Rücktrittsfrist vom Kaufvertrag.

  

5.3 Wer vom Abzahlungsvertrag zurücktritt, verpflichtet sich dem Verkäufer ein Reuegeld von 30% des Restbetrages zu bezahlen. (OR Art. 158, 3)

 

6.1 Die Schulzeit beginnt direkt ab Erhalt der ersten Lektionen (Autodidaktisches lernen).

 

7.1 Kündigt der Schüler nach der Bestellung, weil er an der Schule kein Interesse mehr hat oder keine Zeit für die Privatdetektivschule aufbringen kann oder will, so verfällt jeder Anspruch wie Rückerstattung der Schulkosten und sonstige Ansprüche. Kündigungen sind nur gültig mit eingeschriebenem Brief über die Post. Bei Onlinebestellungen gibt es kein Rücktrittsrecht. Bei Kündigung, kündigt der Kunde lediglich die praktische Schulzeit, jedoch nicht den Kaufpreis des Lernmaterials.

 

7.2 Wenn ein Schüler die bezahlte Detektivausbildung aus irgendwelchen Gründen vor Beendigung abbricht bzw. 12 Monate nichts mehr von sich hören lässt, und nach 12 Monaten wieder aktiv an der Schule teilnehmen möchte, muss zuerst eine Wiederaufnahmegebühr von CHF 1'500.- bezahlen.

 

7.3 Wenn ein Schüler wegen einer schweren Erkrankung die Ausbildung abbrechen muss, dem werden - gegen das Vorweisen eines entsprechenden Arztzeugnisses  - 20% der Schulkosten erlassen bzw. zurückerstattet. Das Zeugnis muss innert 3 Tagen ab bekannt werden der schweren Krankheit bei der SAO sein. War die Krankheit oder einen Verdacht auf die Krankheit schon vor Anmeldung bzw. Bestellung vorhanden, wird keine Rückerstattung ausbezahlt. Es tritt dann Punkt 3.1 in Kraft.

 

8.1 Wer bei der theoretischen Prüfung abschreibt oder abhört oder anderweitig mit unlauteren Mitteln die Prüfung zu seinen Gunsten beeinflusst, wird bei Bekannt werden, von der Schule fristlos und ohne Entschädigung entlassen und es wird eine Konventionalstrafe von CHF 3´000.- fällig. Bereits eingezahlte Schulgelder werden nicht zurückerstattet. Wir behalten uns vor, eine Strafanzeige wegen erschleichen einer Leistung gem. StGB, Art. 150, einzureichen.

 

8.2 Wer die Theorie- oder Aufnahmeprüfung nicht bestanden hat, kann auf Verlangen einen Termin vereinbaren, um Einsicht in das korrigierte Prüfungsmaterial zu nehmen. Korrigierte Prüfungen dürfen nicht kopiert, fotografiert oder sonst wie das Lokal der SAO verlassen. Für die Prüfungseinsicht wird eine Einsichtsgebühr von CHF 200.- verlangt und ist im Voraus zahlbar.

 

8.3 Wer bei der Theorieprüfung die Note 4 nach der 3. Prüfung nicht erreicht, erhält auf Wunsch 2-3  kostenlose Stunden, um die Theorieprüfung zu besprechen. Zusätzlich gewähren wir auf Wunsch kostenloser Nachhilfeunterricht von 6 Stunden, verteilt auf zwei Tage, um den Prüfling auf die erneute Theorieprüfung vorzubereiten. Weiterer Nachhilfeunterricht wird mit einem Stundentarif von CHF 50.- gewährt. Wer nach dem Nachhilfeunterricht die Note 4 immer noch nicht erreicht hat, wird nach einem weiteren Jahr nochmals zur Prüfung aufgeboten.

 

9.1 Das Praktikum wird nur mit genügend Schüler durchgeführt. Die SAO behält sich das Recht vor, Schulklassen mit zu wenig Schülern zeitlich zu verschieben. Vorhandene Plätze: 8 Personen. Grundsätzlich kann man keinen Schulplatz vor reservieren. Schulplätze werden nach Eingang der Theorieabsolventen besetzt.

 

9.2 Die praktische Ausbildung findet, wenn nichts anderes vereinbart wurde - in Dübendorf ZH statt und dies immer am Samstag von 10:00h bis 12:00h und 13:00h bis 15:00h - Teils im Schulzimmer und zum Teil im Freien.

 

9.3 Der Schulablauf im Praktikum ist in einem Schulplan festgehalten. Einzelne Schulstunden können inhaltlich jedoch variieren und vom Schulplan abweichen. Ausgefallene Schulstunden oder Schultage werden ersetzt mit entsprechend zusätzlichen Tagen bzw. Stunden. Bestimmte Fächer können mit anderen Inhalten ausgetauscht werden. Teile bzw. der ganze Schulplan kann Zeitlich, im Fall höherer Gewalt, verschoben werden, wenn.

 

9.4 Wer in der Ausbildung den Schulbetrieb stört, sich den Anordnungen des Lehrers widersetzt, unentschuldigt von der Schule fernbleibt, oder den Unterricht ohne Abmeldung und Erlaubnis verlässt, sich auf andere Weise der Organisation und dem Ausbilder widersetzt, kann in eine spätere Ausbildung/Klasse versetzt werden oder in schweren Fällen ganz von der Schule entlassen werden. Wer Lehrer oder Mitschüler verbal oder körperlich beleidigt, beschimpft oder bedroht, wird von der Ausbildung per sofort entlassen.

 

9.4.1 Wer interne Daten und Passwörter missbraucht oder manipuliert ist verpflichtet, eine Konventionalstrafe von CHF 3´000.- zu bezahlen.

 

9.5 Für Unentschuldigtes Fernbleiben von der Schule oder Vorstellungstermin oder von der Prüfung oder vom Info-Tag oder als Auftragnehmer in der Detektei, wird eine Bearbeitungs- bzw. Umtriebs Entschädigung von CHF 50.- berechnet.

 

Für das Zuspätkommen in die Schulstunde bzw. an andere Termine, wird mit einer Bearbeitungs- bzw. Umtriebs Entschädigung von CHF 5.- berechnet. Die Bearbeitung bzw. Umtriebs Entschädigung  sind geschuldet und können auch nach dem Schulabschluss noch eingefordert werden. (Zertifikat und Ausweis werden erst ausgehändigt, wenn alle Schulden bezahlt sind.) Entschuldigt sich der Verspätete vor Schulbeginn persönlich per Telefon bei seinem Lehrer oder dem Sekretariat bzw. bei Herr Wunderli, bezahlt der Schüler keine Bearbeitungs- bzw. Umtriebs Entschädigung.

 

9.6 Wer dem Unterricht oder dem vereinbarten Termin (Vorstellungsgespräch) oder als Auftragnehmer/in im Büro fernbleibt ist verpflichtet, sich mindestens 12 Stunden vor Schulbeginn oder Terminbeginn zu entschuldigen, sonst wird eine Umtriebsentschädigung von CHF 50.- in Rechnung gestellt.

 

9.7 Es gibt bei der Abschlussprüfungen drei verschiedene Noten. Eine Note für die Theorie, eine für die praktische Prüfung und eine für den schriftlichen Rapport. 

 

9.7.1 Der Rapport musss nach der praktischen Prüfung, innerhalb von 7 Tagen zugesandt werden.

 

9.7.2 Wird der Rapport nicht innerhalb von 7 Tagen der SAO zugesandt, wird ein Notenabzug von -6 gemacht und der verspätete Rapport wird erst nach Bezahlung von CHF 500.- ausgewertet.

 

9.7.3 Jede der einzelnen Noten muss mindestens eine Note 4 sein, um die Prüfung zu bestehen. Wenn beim Rapport die Note unter einer 4 ist, muss die praktische Prüfung plus Rapport/e neu geschrieben werden.

Die praktische Prüfung wird ebenfalls nochmals bewertet. Ist das Ergebnis der praktische Prüfung schlechter aus als die bereits gemachte Prüfung, wird die praktische Note nicht neu berechnet. Ist das Ergebnis der praktische Prüfung besser als die letzte Prüfung, wird die Note neu berechnet und verbessert. Für unsere erneute Überprüfung wird CHF 500.- verlangt.

 

9.7.1 Prüflinge können die Abschlussprüfung bzw. Teile davon bis zu 3 mal wiederholen. Pro Wiederholung, wird eine Prüfungsgebühr erhoben und beträgt CHF. 500.-. Nach der 3. erfolglosen Prüfung wird eine Pause von min. 6 Monate angeordnet. Danach darf der Prüfling einen neuen Prüfungstermin beantragen.

 

9.8 Wenn ein Schüler die bestehende Ausbildung in eine andere Ausbildungsform umwandeln möchte oder die Ratenzahlung verkleinern möchte;  z.B. vom Klassen-Unterricht zum Privatunterricht oder aus der Gesamtzahlung in Raten begleichen möchte usw., so bezahlt der Schüler die Differenz des bereits bezahlten Schulgeldes zur Höherstufung, plus eine Umwandlungsgebühr von CHF 240.- und eine Schreibgebühr von CHF 40.-. Eine 14-tägige Rücktrittsfrist kann bei Vertragsumwandlung z.B. vom Gesamtbetrag zu Ratenzahlung nicht mehr gewährt werden.

 

9.9 Nach der praktischen Ausbildung hat jeder Schüler 10 Tage Zeit, Reklamationen und Mängel über den Schulbetrieb schriftlich und eingeschrieben uns anzuzeigen. Nach Ablauf der Frist können allfällige Reklamationen und Mängel nicht mehr entgegen genommen werden und wir dürfen davon ausgehen, dass der Schüler mit dem ganzen Schulbetrieb und Schulablauf einverstanden war.

 

10.1 Wer als Detektiv-Auftragnehmer, über 6 Monate lang keine Zeitliste bei der Detektei-Wunderli abgibt, wird automatisch von der Beschäftigungsliste gestrichen und bekommt keine Aufträge mehr. Auch der Ausweis wird nach abgelaufener Frist nicht mehr ersetzt. Wer wieder aufgenommen werden möchte und einen neuen Ausweis erhalten möchte, bezahlt eine sogenannte Wiederaufnahmegebühr von CHF 1´900.-

 

10.2 Wer ab Erhalt des Lernmittels nicht in eine Frist von 6 Monaten die Theorieprüfung absolviert hat, muss eine Prüfungsgebühr von CHF 500.- bezahlen.

 

10.3 Wer ab Ende des Praktikum nicht in einer Frist von 6 Monaten die praktische Prüfung absolviert hat, muss eine Prüfungsgebühr von CHF 500.- bezahlen.

 

11.1 Ich habe bei einer anderen Detektei eine Detektivschule abgeschlossen. Kann ich mit diesem Abschluss bei Euch arbeiten? Antwort: Ja, nach einer Aufnahmeprüfung in Dübendorf, falls Sie die Durchschnittsnote von einer 4 erreichen.

Die Aufnahmeprüfungsgebühr beträgt CHF 500.- (Vor der Prüfung zahlbar). Die Aufnahmeprüfung wird in zwei Teilen durchgeführt: 09:00h-12:00h die Theorieprüfung und 13:00h-16:00h die praktische Prüfung.

 

11.2 Wenn ein Prüfling die Abschluss- oder Aufnahmeprüfung kurzfristig (weniger als 5 Tage vor Prüfungstag) absagt oder verschiebt, muss für den abgesagten Termin CHF 500.- bezahlen, da für den Prüfungstag von unserer Seite bereits Reservation und andere Vorbereitungen bereitgestellt worden sind. Der Prüfling kann danach (kostenpflichtig gem. 1.8.11b) ein neuer Prüfungstermin vereinbaren.

 

11.3 Wer die Aufnahmeprüfung macht, hat am Morgen 09:00 Uhr bis 12:00 die Theorieprüfung (unten näher umschrieben) und am Nachmittag von 13:00 bis 16:00 eine Observation, bei der man eine zugewiesene Person innerhalb des Kanton Zürichs observieren muss. Dazu gibt es auch ein entsprechendes Reglement, auf was zu achten ist und welche Abzüge man bei entsprechenden Fehlern erhält.

 

11.4 Wer die Aufnahmeprüfung macht, erhält folgende Vorbereitungsblätter: Morsealphabet, internationale Funkersprache-Alphabet und eine Liste mit den nötigen Gesetzesartikel. Bei den Theorie Fragen, werden Spezial Fragen nicht bewertet. Spezial Fragen sind unter anderem z.B. Geheimtintenmischungen, Daktyloskopie-Fragen, Abstände bei Observationen usw. Was aber zum Allgemein-Wissen gehört muss man richtig beantworten. Wir verlangen, dass man mindestens 20 Allgemein-Fragen wissen muss. Wenn die Zahl 20 nicht erreicht wird, ist die Theorie nicht bestanden und wir empfehlen eine Ausbildung in unserer Hauseigenen Privatdetektivschule.

 

11.5 Jeder Absolvent (ausgeschlossen die, welche ein eigenes Detektivbüro haben/eröffnen) erhalten von der Detektei Wunderli eine Zeitliste bzw. können diese auf unserer Website selber herunterladen und können im Auftragsverhältnis bei der Detektei Wunderli oder in einem Partnerbüro arbeiten. Voraussetzung ist, dass der Absolvent uns einen aktuellen Strafregisterauszug (nicht älter als 3 Monate) und einen Betreibungsregisterauszug (nicht älter als 14 Tage), sowie eine Bestätigung der SVA, dass er als Selbständiger Detektiv im Auftragsverhältnis bei der Detektei Wunderli GmbH oder einem Partnerbüro arbeitet, zusendet. Bei jeglichen  Erkrankungen oder psychischen Beeinträchtigungen, muss vor der Auftragsvergabe der/die Detektiv/in völlig gesund sein und entsprechende Therapien müssen erfolgreich abgeschlossen sein.

 

12.1 Wenn ein Ehepaar oder zwei Verwandte zur gleichen Zeit +/- 24 Stunden die gleichen Schultypen bestellen, gewähren wir eine Vergünstigung von 20% der Gesamtkosten. Bei unterschiedlichen Schultypen gilt dies jedoch nicht.

 

12.2 Wenn uns jemand eine/n Schüler/in vermittelt, der den Schultypus A oder B bestellt, erhält nach Eingang der Zahlung 20% der Schulkosten als Provision. Wenn der vermittelte Schüler die Schulkosten in Raten zahlt, wird die Provision entsprechend der Ratenstückelung monatlich ausbezahlt.

 

13.1 Wenn ein Schüler bei der SAO mit Zahlungen irgendwelcher Art in Verzug geraten ist, müssen erst die Zahlungsverpflichtungen erfüllt sein, bevor der Schüler die Prüfung absolvieren kann.

 

13.2 Bevor ein Absolvent nach bestehen der SAO-Abschlussprüfungen als Privatdetektiv eingesetzt werden kann, müssen alle Ratenzahlungen und andere Forderungen bezahlt sein. Ausnahmsweise können die Forderungen auch mit dem Honorar verrechnet werden.

 

14.1 Kann die Ablieferung versandbereiter Ware ohne unser Verschulden auf die vorgesehenen Zeitpunkte nicht erfolgen, so geht deren Lagerung bei uns oder bei Dritten auf Rechnung und Gefahr des Bestellers.

 

GELIEFERTE PRODUKTE

15.1 Der Kunde ist verpflichtet, die von der SAO gelieferten Produkte und Leistungen unmittelbar nach Anlieferung auf deren Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen und etwaige Schäden, Mängel und Beanstandungen unverzüglich nach Entdeckung, spätestens 7 Tage nach Anlieferung , der SAO schriftlich bekannt zugeben. Später eingegangene Beanstandungen können nicht mehr berücksichtigt werden.

 

15.2 Mit der Übergabe der Produkte an den Transporteur geht die Gefahr auf den Kunden über.

 

15.3 Eine Rücksendung von Produkten durch den Kunden bedarf der vorherigen Zustimmung von der SAO und erfolgt auf Kosten und Risiko des Kunden. Die Rücksendung der Produkte hat original verpackt sowie unter Beilage einer detaillierten Fehler-/Mängelbeschreibung sowie des Kaufbeleges zu erfolgen. Für geöffnete Software oder Rückgabe fehlerloser Produkte ist eine Rücksendung ausgeschlossen. Unaufgeforderte und nicht akzeptierte Rücksendungen werden mit vorheriger Frist-Mahnung innert 14 Tagen vernichtet, wenn der Besitzer das Produkt nicht fristgerecht in unserem Büro abholt.

 

15.3.1 Eine Rücksendung von Lernmittel durch die Post, weil der Empfänger die Ware nicht abgeholt hat wird auf Kosten des Kunden gelagert. Die Lagerungszeit ist auf 1 Jahr beschränkt und kostet pro Monat CHF 5.-. Holt der Kunde die Lernmittel nicht fristgerecht ab, wird das Lernmittel vernichtet. Die Lagerkosten werden später in Rechnung gestellt.

 

15.4 Die SAO behält sich vor, Produkte mit fehlender, defekter oder beschriebener Originalverpackung bzw. nicht mehr einwandfreie Produkte dem Kunden auf dessen Kosten und Risiko wieder zu retournieren. Bei Rücksendung ohne Fehlerbeschreibung kann die SAO eine Fehlersuche auf Kosten des Kunden (Mindestaufwand eine Stunde) durchführen.

 

15.5 In jedem Fall gelten die von der SAO und vom Hersteller definierten Abläufe.

 

15.6 Grundsätzlich besteht kein Rückgaberecht von Produkten die der Kunde aufgrund von falschen Annahmen oder irrtümlich bestellt hat.

 

15.7 Drucksachen wie Lehrmittel, werden auf Bestellung hin personalisiert gedruckt und werden nicht ab Lager ausgeliefert. Zudem sind die Drucksachen mit Aktualisierungsdatum versehen, da auch während der Schulung eine Aktualisierung gewährleistet sein soll. Für Drucksachen besteht darum kein Rückgaberecht.

 

15.8 Grundsätzlich werden Pakete eingeschrieben versandt. Wenn der Kunde die Ware aus irgendwelchen Gründen nicht in Empfang nehmen kann, wird das Paket kostenpflichtig an den Absender zurückgesandt. Diese Kosten werden dem Kunden zusätzlich belastet. Bei Nochmaliger Zusendung werden folgende zusätzliche Kosten berechnet: CHF 6.- für Rückporto und CHF 15.- für neuer und eingeschriebener Versand. Grosse Pakete wo Versandkosten die CHF 30.- übersteigen, werden nicht mehr versandt und müssen innert 14 Tage max. innert 1 Jahr auf eigene Kosten abgeholt werden. Wenn das Paket innert dieser Frist nicht abgeholt wird, tritt automatisch Punkt 15.3.1 in Kraft.

 

15.9 Die Preise der Produkte und Dienstleistungen von der SAO verstehen sich rein netto in Schweizer Franken (CHF), exkl. Mehrwertsteuer, ab Verteilzentrum der SAO. Nebenkosten wie zum Beispiel Kosten für Verpackung und Versand/Zustellung (Fracht/Transport) sind in den Preisen nicht enthalten, Frachtkosten werden je nach Zahlungsart in einer separaten Position in Rechnung gestellt.

 

16.1 Der Kunde verpflichtet sich, die Rechnungssumme gemäss den Angaben in der Rechnung (in vereinbarten Raten oder innert 10 Tagen bzw. auf den Ersten des folgenden Monats) zu bezahlen, ansonsten werden für Rechnungsverzug, Verzugszinsen in Höhe von 10% berechnet. Bei Rechnungsverzug und dem daraus entstehenden Mehraufwand ist wie folgt kostenpflichtig:

Pro Mahnung bzw. neue Rechnung erstellen CHF 40.-, Portokosten und Einschreibegebühr CHF 6.-, Verzugszins vom Grundbetrag 10%. Gemahnt wird alle 10 Tage. Falls der Schuldner die Restschuld nicht in vereinbarter Zeit begleicht, kann der Gläubiger einen Schuldeneintreiber einsetzen. Der Schuldeneintreiber nimmt mit dem Schuldner persönlich Kontakt auf und versucht abzuklären, warum der Schuldner sich der Zahlung zu entziehen versucht. Die Detektei Wunderli bzw. die externen Schuldeneintreiber beobachten und observieren den Schuldner nötigenfalls auch mit GPS-Tracker, um so neue Erkenntnisse zu gewinnen, wie man die Schulden auf welchen Weg einfordern könnte.

 

16.2 Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die SAO ohne weitere Ankündigung berechtigt, alle weiteren Lieferungen an den Kunden ganz oder teilweise einzustellen, bis ihre Forderungen getilgt oder sichergestellt sind. Alle Folgen, welche sich aus einer solchen Liefereinstellung ergeben, gehen ausschliesslich zu Lasten des Kunden.

 

16.3 Wenn der Kunde anschließend auch innert einer von der SAO angesetzten Nachfrist seine Schulden nicht tilgt bzw. deren Erfüllung nicht sicherstellt oder wenn über drei Mal gemahnt wurde und der Schuldner darauf nicht reagiert, wird die Betreibung eingeleitet.

 

16.4 Wenn der Schuldner sein Domizil wechselt ohne die SAO oder die Detektei Wunderli zu informieren, ist die SAO bzw. die Detektei Wunderli berechtigt, eine Konventionalstrafe in Höhe von CHF 3´000.- geltend zu machen.

 

16.5 Mahnungen sind Kostenpflichtig. Bei jeder Mahnung werden Bearbeitungskosten von CHF 40.- hinzu gerechnet.

 

16.6 Bei Zahlungsverzug darf die SAO 10% der Grundsumme ab Verzugstag berechnen.

 

16.7 Der Kunde erlaubt der SAO ausdrücklich - falls der Kunde in Verzug gerät - die ausstehende Forderung jederzeit mittels Geldeintreiber einzufordern. Die Geldeintreiber dürfen auf ihrer Bekleidung mit „Schuldeneintreiber" angeschrieben sein und begleiten einen Schuldner auf „Schritt und Tritt", bis der Schuldner seine Schulden bezahlt hat. Nötigenfalls wird zur Ortsbestimmung am Fahrzeug des Schuldners ein GPS-Tracker eingesetzt.

 

16.8 Wenn ein Schüler gegenüber der SAO ausstehende Forderungen hat, oder mit einer oder mehreren Raten in Verzug ist, so hat die SAO das Recht, den Schüler - ohne vorherige Warnung - in eine nächst folgende Ausbildungsklasse umzuplatzieren. Werden die Forderungen auch nach der Umplatzierung nicht beglichen, wird eine erneute Umplatzierung vorgenommen. Die Umplatzierung kann maximal 1 Jahr durchgeführt werden. Danach wird der Schüler von der Schule gesperrt. Falls der gesperrte Schüler die Schule später nachholen möchte, muss er erneut die Schulkosten bezahlen. Die Ausstehenden Forderungen bleiben geschuldet.

 

16.9 Wenn der Schüler mit der Ratenzahlung in Verzug kommt und von der SAO über dreimal gemahnt wurde, kann die SAO die Ratenzahlungsbewilligung per sofort auflösen und die restliche Gesamtforderung geltend machen.

 

16.10 Versucht der Schuldner beim Gläubiger eine Leistung zu erschleichen, oder versucht der Schuldner offene Forderungen zu umgehen, indem er eine falsche Adresse angibt, den Wohnsitz ändert, ohne dem Gläubiger innert 10 Tagen zu benachrichtigen oder wer sich ins Ausland absetzt, ohne den Gläubiger innert 10 Tagen zu informieren, begeht mutwilliger Vertragsbruch. In diesem Falle ist die Detektei Wunderli berechtigt, eine Konventionalstrafe in der Höhe von CHF 3´000.- einzufordern.

 

17.0 VERRECHNUNG / RETENTIONSRECHT

17.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen mit Forderungen der SAO zu verrechnen.

 

17.2 Jegliches Retentions- oder Rückbehaltsrecht des Kunden ist vollumfänglich wegbedungen.

 

17.3 Die SAO ist berechtigt, ausstehende Schulden von Schüler, Detektivabsolventen, Auftragnehmer und selbständig erwerbende Detektive gegenüber der SAO mit Lohnansprüchen zu verrechnen.

 

17.4 Wenn der Schüler bei der Ratenzahlung die von uns versandten Lektion/en nicht in Empfang genommen hat, wird die weitere Lieferung per sofort eingestellt. Die Lektionen können dann bei uns in der Detektei auf eigene Rechnung abgeholt werden. Bei erneutem Postversand fallen CHF 40.- Bearbeitungsgebühr plus Einschreibe-Porto von CHF 6.- an.

 

18.0 EIGENTUMSVORBEHALT

18.1 Die gelieferten Produkte bleiben - solange sie im Einflussbereich des Kunden stehen - im Eigentum der SAO.

 

18.2 Solange der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt ist, ist der Kunde verpflichtet, die von SAO gelieferten Produkte (zwei Bundesordner mit über 700 A4 Seiten, Wert

CHF 3´980.-) in Stand zu halten, sorgfältig zu behandeln und gegen alle üblichen Risiken zu versichern.

 

19.0 HAFTUNG DURCH SAO

19.1 Die SAO haftet nur für direkten Schaden und nur, wenn der Kunde nachweist, dass dieser durch grobe Fahrlässigkeit oder Absicht von der SAO, deren Hilfspersonen oder den von der SAO beauftragten Dritten verursacht wurde. Die Haftung ist auf den Preis der jeweiligen Lieferung / Dienstleistung beschränkt.

 

20.0 PATENTE UND ANDERE SCHUTZRECHTE

20.1 Diese Website und alle angebotenen Lehrmittel sind geistiges Eigentum der SAO, namentlich von Erich Wunderli. Es ist unter Strafe untersagt die Online gestellte Website sowie die angebotenen Lehrmittel, auch in ihren Teilen, auszudrucken, zu kopieren, abzuschreiben, zu speichern, anderweitig zu vervielfältigen oder an Dritte weiterzuleiten! Alle auf unserer Website veröffentlichten Bilder und alle Lehrmittel die von der SAO angeboten werden, sind urheberrechtlich geschützt und nicht für das abschreiben, kopieren oder die Nutzung oder Speicherung durch Dritte zugelassen. Auch für ungültig erklärte Diplome oder Ausweise dürfen nicht kopiert und an Dritte zugänglich gemacht werden.

Zuwiderhandlungen werden mit einer Konventionalstrafe von bis zu CHF 20’000.- geahndet.

 

20.2 Kommt es zu einer Rufschädigung oder zur Verbreitung falscher Tatsachen auf einem Bewertungsportal oder in anderer Form, wird zunächst unser Bewerter unter Fristsetzung aufgefordert, die falschen Bewertungen zu löschen. Gleichzeitig wird der Täter – soweit bekannt - abgemahnt. Zudem verpflichtet sich der Täter zur Zahlung einer Vertragsstrafe (Konventionalstrafe) an den Unterlassungsgläubiger, wenn er dies dennoch tut oder den verleumderischen Eintrag nicht entfernt. Nötigenfalls wird zur Standortbestimmung des Rufschädigers ein GPS-Tracker eingesetzt. Die Vertragsstrafen (Konventionalstrafe) wird dabei auf CHF 20´000.- gesetzt.

 

20.3 Wer bei uns unter Vertrag steht, hat uns gegenüber eine Treuepflicht. Gemäss OR 321a Abs. 1 versteht das Gesetz unter Treuepflicht, die Pflicht des Arbeitnehmers, die berechtigten Interessen des Arbeitgebers in guten Treuen zu wahren. Die Treuepflicht ist v.a. eine Unterlassungspflicht: Vereinfacht gesagt hat der Arbeitnehmer alles zu unterlassen, was den Arbeitgeber wirtschaftlich und seinen Ruf schädigen könnte. Wer die Treuepflicht verletzt haftet gemäss Punkt 20.2 dieser AGB.

 

20.4 Arbeitszeiten, Spesenregelungen und Verdienstangaben auf dieser Website sind Bestandteil der AGBs und sind geregelt bei folgenden Website:

 

- https://www.sao-schweiz.ch/privatdetektivschule-a-und-b/privatdetektiv-a-stern-4/

 

- https://www.sao-schweiz.ch/privatdetektivschule-a-und-b/privatdetektiv-b-stern-4-mit-privatunterricht/

 

- https://www.sao-schweiz.ch/weiterbildungen/

 

- https://www.sao-schweiz.ch/fragen-und-antworten/

 

20.5 Garantiert wird zur Zeit eine 20% - 70% Beschäftigung im Auftragsverhältnis. (wegen Folgeschäden von Covid-19 und der bestehende Ukraine-Konflikt) Die Auftragsvergabe hängt jedoch auch von der Zeitliste ab, die wir vom Detektiv erhalten.

 

21.0 ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

21.1 Die Einzelverträge sowie die AGB unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht unter ausdrücklichem Ausschluss von staatsvertraglichen Normen, insbesondere des Wiener Kaufrechts.

 

21.2 Der Gerichtsstand für alle sich aus den vertraglichen Beziehungen unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten befindet sich im Kanton Zürich. Die SAO ist berechtigt, den Kunden auch an dessen ordentlichen Gerichtsstand zu belangen.

 

Dübendorf, den 15. Mai 2021

 

An den AGBs wurden am 05.09.2024 Kosmetische Änderungen vorgenommen und Fehler korrigiert.